FAQ zur i-Pad Ausstattung

Muss mein Kind mit dem i-Pad arbeiten?
Ja, das Schulgesetz, der Medienkompetenzrahmen und viele Lehrpläne sehe die Vermittlung von Medienkompetenzen und die informatorische Grundbildung verpflichtend vor. Diese Kompetenzen können wir ohne die Nutzung von Computern und Tablets nicht vermitteln. Der Schulträger hat sich für die Ausstattung mit i-Pads ausgesprochen, sodass wir auf die Nutzung dieser Geräte festgelegt sind.

Muss mein Kind ein Leihgerät annehmen?
Nein, ein Leihgerät ist nicht verpflichtend. Wir können ihrem Kind für die verpflichtende Nutzung im Unterricht ein Gerät für diese Stunde zur Verfügung stellen. Es können dann aber keine Daten gespeichert werden und ihr Kind übt nicht die routinierte Nutzung ein, die zur Medienkompetenzbildung maßgeblich beiträgt.


Kann ein eigenes Gerät genutzt werden?
Eigene Geräte können nicht das städtische W-LAN nutzen. Zudem können wir keine Unterstützung bei der Nutzung privater Geräte leisten. Von privaten Geräten können keine Arbeitsergebnisse direkt an die Bildschirme gesendet werden. Wegen dieser Nachteile ist die Nutzung eigener Geräte nicht möglich. Wir ermöglichen die Nutzung trotz der oben genannten Nachteile in der Q1 und Q2, da dort die Nutzungszeit der Leihgeräte in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand des Wechsels zu Leihgeräte in stehen würde. In jüngeren Jahrgängen würden wir eine Nutzung auf schriftlichen Antrag im Einzelfall genehmigen. Voraussetzung ist immer, dass eine Verbindung zum Internet über mobile Daten hergestellt werden kann.


Können Mitarbeiterinnen der Stadt auf die Daten des Gerätes zugreifen?

Nein, die Mitarbeiterinnen der ITK, die von der Stadt beauftragt worden ist, können keine Dateien auf dem Gerät einsehen. Sie können lediglich die installierten Apps und die Größe des belegten Speichers einsehen.
Die Daten in der ITaS-Cloud, die auf einem Nextcloud-System basiert, können von der ITK eingesehen werden (da ein Masterschlüssel zur Entschlüsselung generiert wird). Die Mitarbeiterinnen der itk haben eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben. Die ITK wartet auch die Systeme der Stadtverwaltung und behandeln diese Daten ebenfalls seit Jahren vertraulich. Kann mein Kind über das Gerät verfolgt werden? Nein, denn die dazu notwendigen Dienste sind per Richtlinie abgeschaltet (Trackingdienste, statistische Meldungen an Apple, Werbetracking etc.). Die Mitarbeiterinnen der ITK könnten den Internetzugangspunkt ermitteln, wenn sie auf das Gerät aus Wartungsgründen zugreifen. Dieser Standort ist aber sehr ungenau und kann auch sehr weit vom realen Standort entfernt liegen. So kann der Zugangspunkt des privaten Providers zum Internet z.B. in Dortmund liegen, obwohl sich das Gerät in Neuss befindet. Die genaue Adresse ist jedenfalls nicht ermittelbar. Zugriff auf diese Funktion haben momentan nur vier Mitarbeiter*innen der ITK, die eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben haben. Die Ortungsfunktion des Gerätes kann nur dann aktiviert werden, wenn die Stadt die ITK damit beauftragt (nach einer Verlustmeldung oder einer Diebstahlanzeige). Es wird dann der sogenannte LostMode aktiviert, der das Gerät deaktiviert und den letzten Standort übermittelt. Der Nutzerin bzw. dem Nutzer wird die Aktivierung des LostMode angezeigt. Eine heimliche Aktivierung durch die itk ist nicht möglich.

Kann ohne i-Pad auf die ITaS-Clud zugegriffen werden?
Ja, sobald ein Zugang besteht, wird ein Kind auch von einem Browser aus auf die Cloud zugreifen können. Für den Zugang ist aber momentan ein Vertragsverhältnis notwendig.

Im Vertrag steht, dass die Geräte in einer verschlossenen Tasche untergebracht sein müssen. Was bedeutet das?

Es bedeutet, dass die Tasche nicht offen sein darf. Es muss aber kein Schloss vorhanden sein. Ein Reißverschluss oder andere Vorrichtungen zum Verschließen genügen.


Im Vertrag steht, dass ein Verlust innerhalb von drei Werktagen weitergegeben werden muss. Wie kann das in den Ferien geschehen?
In den kurzen Ferien ist in der Schule eine Bereitschaft erreichbar. Die Meldung kann also über die Schule per Mail erfolgen. Für die Sommerferien wird noch nach einer Lösung gesucht. Der Stadt ist das Problem aber bewusst.


Können e-Books – z.B. der Schulbücher – auf dem Gerät gespeichert werden?
Auf dem Gerät können momentan nur e-Books gespeilert werden, die im pdf-Format vorliegen. Die Schulbuchverlage arbeiten an Lösungen, die momentan aber noch nicht vorliegen. Momentan kann die Schule leider nicht entscheiden, e-Books anstelle der herkömmlichen Schulbücher anzuschaffen.


Können eigene Apps installiert werden?
Nein, Apps werden ausschließlich von der ITK im Auftrag der Schule installiert. Eine Individualisierung ist nicht möglich.