faq Schulfahrten und Corona

Stand: 23.04.2022

Nach aktueller Erlasslage muss zwischen Schulfahrten mit einem Ziel in NRW, in Deutschland und im Ausland unterschieden werden. Ebenso soll Unterrichtsausfall auch in Lerngruppen, die nicht selbst an der Fahrt teilnehmen, vermieden werden. Letztendlich verantwortet die Schulleitung eine Fahrt. Die Landesregierung übernimmt keine Verantwortung und keine Stornokosten. Die Entscheidung über eine Fahrt erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Zielgebiet: Wie ist die Infektionslage im Zielgebiet zu beurteilen? Wie ist dort die medizinische Versorgung und kann dort eine Quarantäne eingerichtet werden? Könnten Kinder ggf. abgeholt werden?
  • Absehbarkeit der Regeln und des Pandemieverlaufes: Ist eine Tendenz bis zum Fahrttermin absehbar und können die dann geltenden Regeln (z.B. 2G) erahnt werden? Dürfte unter diesen Voraussetzungen eine ganze Klasse an der Fahrt teilnehmen?
  • Stornokosten: Werden Stornokosten bei einer Absage anfallen, auch wenn diese nicht staatlich angeordnet wurde? Wie hoch sind die Stornokosten bei einer Absage durch die Schule? Werden die Kosten durch die Eltern übernommen (die Schule oder der Förderverein kann sie nicht übernehmen – es handelt sich jeweils um fünfstellige Beträge)? Veranstalter übernehmen die Kosten i.d.R. nur bei einer Quarantäneanordnung oder einem staatlichen Verbot einer Fahrt, mit dem auch bei hohen Inzidenzen nicht mehr gerechnet werden kann.
  • Unterrichtsausfall: Wie viel Unterricht wird in der betreffenden Klasse bzw. Jahrgangsstufe entfallen und steht dem ein entsprechender pädagogisch- und inhaltlicher Nutzen gegenüber? Wie viel Unterricht wird in anderen Lerngruppen entfallen und wie viel Unterricht ist dort schon entfallen (z.B. durch Klassenquarantäne, Abwesenheit der Lehrkräfte)? Wie ist der Leistungsstand in allen betroffenen Lerngruppen? Wie kann der Entfall sinnvoll aufgefangen werden?

Wir halten Schulfahrten grundsätzlich und besonders nach der Schulschließung im letzten Schuljahr für sehr sinnvoll. Daher muss im Einzelfall sicherlich ein Kompromiss zwischen den einzelnen Positionen gefunden werden. Letztendlich müssen die Kinder, die Eltern und die mitfahrenden Lehrkräfte mit den Umständen einer Fahrt einverstanden sein.