Schulprogramm

Im Schulprogramm wird festgelegt, welche Ziele sich die Schule setzt und wie die Schule gelebt wird. Vieles davon finden Sie auch auf den einzelnen Seiten der Homepage. Das aktuelle Schulprogramm wurde am 27. 09.2022 von der Schulkonferenz beschlossen. Sie finden es hier.

Die Auszeit

Wenn Schülerinnen oder Schüler wiederholt ihre Mitschüler im Unterricht stören, können Sie vom Lehrer zu einer Auszeit angehalten werden. Dazu verlassen die störenden Schülerinnen und Schüler den Klassenraum und gehen in die beaufsichtigte Auszeit. So wird in der Klasse wieder eine angenehme Lernatmosphäre hergestellt. Den störenden Schülerinnen und Schülern wird auf der anderen Seite eine Möglichkeit gegeben, sich zu beruhigen und über die Situation nachzudenken. Die Auszeit ist keine Bestrafung, sondern eine Chance, die Situation zu beruhigen. Ziel ist, dass die Klasse in Ruhe lernen kann und die störenden Schülerinnen und Schüler in den Unterricht zurückkehren.


Verfahren der Auszeit

  1. Der Fachlehrer verwarnt den Schüler deutlich
  2. Der Fachlehrer beschließt den Schüler in die Auszeit zu schicken.
  3. Der Fachlehrer füllt die Felder des roten Auszeitzettels aus und gibt diesen dem Schüler. Der Schüler wird zum Lehrerzimmer geschickt.
  4. Der Fachlehrer vermerkt den Schüler und die Uhrzeit im Klassenbuch.
  5. Am Lehrerzimmer wird der Schüler von einem Lehrer in Empfang genommen und in die Lehrerbibliothek an einen der beiden Auszeit-Tische gesetzt.
  6. Der aufsichtführende Lehrer trägt die Ankunftzeit auf dem roten Auszeitzettel ein und legt diesen Zettel ins Fach des Klassenlehrers.
  7. Der aufsichtführende Lehrer gibt dem Schüler einen Auszeitarbeitsbogen zur Bearbeitung (im Ordner).

→ Ziel ist das Reflektieren des eigenen Verhaltens.

Der aufsichtführende Lehrer legt eine neue Karteikarte an bzw. vermerkt die Auszeit des Schülers auf der bereits bestehenden Karteikarte.

Der aufsichtführende Lehrer unterschreibt den Arbeitsbogen und legt diesen in das Fach des Fachlehrers.

Elternsprechzeiten

An unserer Schule bieten die Kolleginnen und Kollegen dreimal pro Schuljahr eine zentrale Elternsprechzeit an:
  • eine lange Sprechzeit im Herbst für alle Eltern (i.d.R. 14:30-18:30)
  • eine kurze Sprechzeit nach den Halbjahreszeugnissen für Eltern von Schülerinnen und Schüler, die einen Förderplan erhalten haben (i.d.R. 14:30-17:00)
  • eine lange Sprechzeit nach den Warnungen im Frühjahr bevorzugt für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die eine Warnung erhalten haben.
Bei Nachprüfungsmöglichkeiten
Am vorletzten Schultag vor den Sommerferien bieten wir i.d.R. von 16 bis 18 Uhr Gespräche zur Beratung bei einer Nachprüfungsmöglichkeit an. Dabei werden den nicht versetzten Schülerinnen und Schülern, die die Möglichkeit zu einer Nachprüfung haben, Hinweise zum Lernen für die Prüfungen gegeben. Wenn mehrere Fächer für die Prüfung zur Auswahl stehen, beraten wir auch im Bezug auf das zu wählende Fach. Sinnvoll ist es, wenn die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler zusammen mit den Eltern zur Beratung kommt. Machen Sie im Vorfeld einen genauen Termin aus oder kommen Sie zum Lehrerzimmer.
Individuelle Gesprächswünsche
Daneben können Sie über das Sekretariat jederzeit einen Gesprächswunsch anmelden. Die Kollegin oder der Kollege wird sich dann bei Ihnen melden.

Lernzeitkonzept

Von der Hausaufgabe zur Lernzeitaufgabe

Wir haben die Hausaufgaben zugunsten von Lernzeitaufgaben abgeschafft. Waren Hausaufgaben früher ein verpflichtendes Pensum, das zu Hause am Schreibtisch absolviert werden musste, sind Lernzeitaufgaben ein Übungs- und Vertiefungsangebot, das in den Lernzeitstunden bearbeitet wird. In den Hauptfächern werden einige verpflichtende Aufgaben aufgegeben, die zur Übung und Festigung des Wissens notwendig sind. Darüber hinaus geben die Lehrerinnen und Lehrer in den Hauptfächern optionale Aufgaben, die schnelle Schülerinnen und Schüler bearbeiten können oder auch diejenigen, die etwas mehr machen möchten. In den Nebenfächern gibt es ebenfalls optionale Aufgaben und Projektaufgaben, die über einen längeren Zeitraum in den Lernzeiten oder auch in Vertretungsstunden bearbeitet werden.

Einige Lernzeiten sind optional. Kinder, die nicht an den Lernzeiten teilnehmen, müssen die Lernzeitaufgaben dann zu Hause bearbeiten. Zudem müssen Vokabeln regelmäßig auch zu Hause geübt werden. Gerade die Regelmäßigkeit ist hier die Grundlage für ein sicheres Beherrschen der Wörter. Daher reichen zum Vokabellernen die Lernzeiten nicht aus. Ebenso werden die Schülerinnen und Schüler Lektüren zu Hause lesen, denn auch dafür reicht die Zeit in den Lernzeitstunden nicht aus. Die Bücher aus dem Deutsch- oder Englischunterricht sind aber alle spannend und werden daher in der Regel gerne gelesen.

Übungsaufgaben der Lernzeiten können natürlich zusätzlich und freiwillig auch zu Hause fortgesetzt werden.

Der Leitsatz des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums lautet: „Mit allen Sinnen die Welt erforschen.“
Als Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer verpflichten wir uns zu
folgendem Leitbild:
  1. Bildung: Im Zentrum des Unterrichts und der außerunterrichtlichen Aktivitäten steht der Erwerb fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenzen. Voraussetzung dafür sind ein zeitgemäßer Unterricht, gut aus- und fortgebildete Lehrerinnen und Lehrer und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler.
  2. Mündige Menschen: Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Empathie, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, respektvolle Kommunikation, Kreativität und kritisches Denken und Urteilsfähigkeit werden an unserer Schule gefördert und sind Grundlage des Miteinanders.
  3. Kulturelles Engagement: Wir bereichern das kulturelle Leben der Schule und der Stadt durch eigene Präsentationen, Musik- und Theatervorstellungen und Veranstaltungen zu aktuellen Themen und besuchen solche Veranstaltungen, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Partizipation am öffentlichen Leben zu geben.
  4. MINT – Profil: Die Bildung in Mathematik, Informatik, den Naturwissenschaften und Technik hat einen besonderen Stellenwert an unserer Schule.
  5. Offenheit zur Stadt, zum Land und zur Welt: Wir sehen die Schule als Teil unserer Stadt und der Welt. Somit beteiligen wir uns am öffentlichen Leben und an Schüleraustauschen mit unseren Partnerstädten und sind offen für Anregungen und neue Ideen.
Am Humboldt gibt es mehrere Nachschreibtermine. Einige Schülerinnen und Schüler müssen wegen einer längeren Krankheit mehrere Klassenarbeiten oder Klausuren nachholen. In diesen Fällen werden ggf. alle Nachschreiber einer Klasse oder eines Kurses auf einen zweiten Termin verschoben. Die Nachschreiber einer Klasse oder eines Kurses können somit alle die gleiche Arbeit schreiben.
Die Liste der Schülerinnen und Schüler mit Zuordnung zu den Terminen und Räumen hängt spätestens zwei Tage vor dem Nachschreibtermin in der Schule aus.
Nachgeschrieben werden darf eine Arbeit oder Klausur nur dann, wenn der eigentliche Termin unverschuldet versäumt wurde. Dies ist bei einer Krankheit der Fall, die unverzüglich nachgewiesen werden muss.
  • In der Sekundarstufe I muss daher die Krankheit morgens von den Eltern telefonisch mitgeteilt und anschließend sofort nach der Krankheit schriftlich bei der Klassenleitung entschuldigt werden.
  • In der Sekundarstufe II muss ebenfalls morgens eine telefonische Krankmeldung erfolgen. Zusätzlich muss innerhalb von zwei Schultagen nach dem Tag des Klausurversäumnis eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des Schülers (bei individueller Attestpflicht zusätzlich ein gültiges, ärztliches Attest) in der Schule vorgelegt werden (beim Oberstufenkoordinator oder im Sekretariat).
Die Regelungen gelten ebenfalls für das Versäumnis einer Nachschrift (Sek I und Sek II).

Das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium sieht es als selbstverständlich an, Schülerinnen und Schülern, die neu zugewandert sind, den Schulbesuch zu ermöglichen und ihnen die Chance zu geben, integriert zu werden und einen Schulabschluss zu erreichen. Zur Integration gehört für uns vor dem Hintergrund unseres Leitbildes neben dem Spracherwerb auch die Möglichkeit zur kulturellen Teilhabe und die Entwicklung zum mündigen Bürger sowie Toleranz. Unsere Schule nimmt daher seit mehreren Jahren Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht auf, die zuvor an anderen Schulen Deutsch gelernt haben. Seit Mai 2015 gibt es auch an unserer Schule eine Seiteneinsteigerklasse (SE).

Die oben genannten Ziele werden an unserer Schule in zwei Stufen umgesetzt:

  1. Stufe: Seiteneinsteigerklasse
  2. Stufe: Eingliederung in Regelklassen

Stufe 1: die Seiteneinsteigerklasse

In der ersten Stufe nehmen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht in unserer Seiteneinsteigerklasse (SE) teil. Ziel dieser Stufe ist der Spracherwerb auf der Stufe A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens und die Begleitung bei der kulturellen Integration, sodass am Ende der i.d.R. 6-12 monatigen Dauer dieser Phase die Teilnahme am Regelunterricht möglich sein wird.

Die Gruppe besteht aus maximal 20 Schülerinnen und Schülern aller Alterststufen und ist auch von der Leistungsfähigkeit und den Herkunftsländern heterogen. Dadurch sind auch die Sprachbarrieren sehr unterschiedlich. Einige wenige Schülerinnen und Schüler kennen z.B. noch nicht das lateinische Alphabet, andere sprechen dagegen bereits eine germanische Sprache als Mutter- oder Fremdsprache, andere haben schon geringe Deutschkenntnisse. Diese Gründe erfordern ein individuelles Arbeiten, wie beispielsweise Wochenplanarbeit.

Die Schülerinnen und Schüler der Seiteneinsteigerklasse werden hauptsächlich im Fach Deutsch als Fremdsprache (DaF) unterrichtet. Daneben wird Unterricht in den Fächern Mathe-Naturwissenschaften, einem musisch-künstlerischen Fach, Landeskunde und Sport erteilt. Einige Schülerinnen und Schüler werden zusätzlich in Englisch, Französisch und Mathematik unterrichtet, wenn dies die spätere Integration fördert.

Wenn das Sprachniveau A2 erreicht wurde, wechseln die Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen. Das ist nicht immer an unserer Schule möglich, wenn z.B. die Klassenfrequenzhöchstwerte erreicht wurden oder die Schülerin oder der Schüler nicht für die gymnasiale Laufbahn geeignet scheint. Dies kann z.B. an der Leistungsfähigkeit oder an der Sprachenfolge liegen.

 

2. Stufe: Eingliederung in Regelklassen

Ziel der zweiten Stufe ist der Spracherwerb auf ein Niveau, das nahezu dem gleichaltriger Muttersprachler entspricht (C2) sowie eine umfassende kulturelle Integration.

Die Schülerinnen und Schüler sind in dieser Zeit festen Klassen zugeordnet und nehmen dort am Regelunterricht teil. Zusätzlich werden sie an zwei Nachmittagen im Fach Deutsch als Fremdsprache unterrichtet, solange dies als notwendig erachtet wird. An der Anschlussförderung nehmen auch die Schülerinnen und Schüler teil, die die Regelklasse einer anderen Schule besuchen.

Im Regelunterricht können sich die Schülerinnen und Schüler zunächst erproben. Ein Zeugnis mit Noten, die versetzungsrelevant sind, erhalten sie anfangs noch nicht. Für einen gesicherten deutschen Spracherwerb im Fachunterricht ist die Kompetenz der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für einen sprachsensiblen Unterricht notwendig. Dies ist ein zentraler Aspekt der Fachschaftsarbeit und der Fortbildungsplanung.

In den Regelklassen werden den Schülerinnen und Schülern Ansprechpartner aus der Klassengemeinschaft zugeordnet, die neben ihnen sitzen, sie in die Klasse einführen und sie im Unterricht und in den Pausen unterstützen.

Begleitung:

Die Integration der neu zugezogenen Schülerinnen und Schüler wird durch die ganze Schulöffentlichkeit begleitet. Viele zweisprachige Eltern und Schüler haben sich bereit erklärt, bei Sprachschwierigkeiten zu übersetzen oder im Schulalltag zu helfen. Einige Eltern und ehemalige Lehrerinnen und Lehrer unterstützen ehrenamtlich den Unterricht der Seiteneinsteigerklasse, sodass oft eine individuelle Betreuung möglich ist. Ein sehr wichtiger Baustein der Begleitung ist die Unterstützung durch andere Schülerinnen und Schüler, die jeweils als Paten zugeordnet sind. Die Paten sind in einer AG organisiert und werden durch unsere Sozialpädagogin begleitet. Sie kommen in Freistunden in die Klasse und begleiten diese bei Ausflügen und Feiern.

Die Gelenkstellen der Integrationsphase bilden die Aufnahme, der Wechsel in die Regelklassen und ggf. der Wechsel der Schulform. Diese Gelenkstellen werden von uns besonders beachtet und die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern dabei begleitet. Bei Elterngesprächen (z.B. bei der Aufnahme) kann ggf. eine Person von der Schule gesucht werden, die das Gespräch übersetzt. Zudem werden diese Phasen ggf. von der Sozialpädagogin begleitet, die die Eltern auch bei Anträgen für Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepacket unterstützt.

 

Integrationskultur

Da die Schülerinnen und Schüler in der 1. Stufe der Integrationsphase in einer separaten Gruppe unterrichtet werden, ist für die Integration eine Öffnung der regulären Schulstrukturen notwendig. Die Schülerinnen und Schüler der Seiteneinsteigerklassen sollen auch in dieser Phase die Möglichkeit haben, andere Schülerinnen und Schüler kennenzulernen und mit ihnen zu lernen oder die Freizeit zu gestallten. Daher ist es den Schülerinnen und Schülern der Seiteneinsteigerklasse möglich, an den AGs teilzunehmen, offene Angebote zu besuchen oder an Projekten teilzunehmen. Zudem partizipiert die Gruppe an Sportwettkämpfen, an den Projekttagen und an Schulfesten und –feiern.

In einigen Fällen können Schülerinnen und Schüler der Seiteneinsteigerklasse bereits am Unterricht eines Faches der späteren Regelklasse teilnehmen.

Um insgesamt an der Schule ein tolerantes und weltoffenes Klima zu fördern, ist die Schule Mitglied im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Eine Arbeitsgruppe führt zu diesem Thema regelmäßig Aktionen durch.

Sprachenfolge

Für die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Sek II) müssen die Schülerinnen und Schüler in zwei Fremdsprachen unterrichtet werden. An unserer Schule werden die Sprachen Englisch, Lateinisch und Französisch angeboten. In der Regel werden die Schülerinnen und Schüler in das Fremdsprachenangebot der Schule integriert und erhalten bei entsprechenden Leistungen am Ende der Sekundarstufe I die Berechtigung zum Übergang in die Sekundarstufe II. Besonders bei einer Eingliederung in höhere Jahrgänge ist dies jedoch nicht mehr möglich. In diesen Fällen kann eventuell eine Sprachfeststellungsprüfung in der Muttersprache eine Fremdsprache ersetzen. Da nur eine Fremdsprache ersetzt werden kann, können Schülerinnen und Schüler, die weder Englisch, Französisch noch Lateinisch gelernt haben, nicht an unserer Schule den gymnasialen Bildungsweg durchlaufen.

Leistungsbewertung

Ein reguläres Zeugnis mit einzelnen Fachnoten, die versetzungsrelevant sind, wird erst am Ende der Integrationsphase ausgestellt. Allerdings erhalten die Schülerinnen und Schüler auch zuvor ein Zeugnis zu jedem Halbjahr. Aus allen diesen Zeugnissen geht der Schulbesuch, der Stand des Spracherwerbs, die Fehlzeiten, das voraussichtliche Ende der Integrationsphase, Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten und ggf. die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie außerunterrichtliches Engagement hervor. In der ersten Stufe werden individuelle Textzeugnisse durch die Klassenleitung geschrieben. In der zweiten Stufe erhalten die Schülerinnen und Schüler die Zeugnisse von der Lehrerin oder dem Lehrer der Anschlussförderung. Daneben können auch Einzelnoten gegeben werden, wenn diese die Schülerinnen und Schüler positiv motivieren.

Für die Leistungsbewertung im Fach Deutsch als Fremdsprache werden mehrere schriftliche Tests und mündliche Prüfungen absolviert. Ein Abschlusstest in den Bereichen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben wird für die jeweiligen Niveaustufen A1 und A2 abgenommen. Die Leistung wird nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen ausgewiesen. Die Leistungsbewertung im Fachunterricht orientiert sich an den Kriterien der einzelnen Fächer.

Evaluation und Qualitätssicherung

Die Arbeit in der Seiteneinsteigerklasse wird regelmäßig mit allen Beteiligten besprochen. Angestrebt wird ein regelmäßiger Austausch einmal pro Monat. Dabei wird neben einer Aussprache über die Schülerinnen und Schüler auch über strukturelle Stärken und Schwächen dieses Konzeptes gesprochen. Da sich die Gruppengröße, die Zusammensetzung und die Herkunft ständig ändern, muss auch dieses Konzept flexibel sein und den Gegebenheiten angepasst werden.

Wir bemühen uns momentan um eine wissenschaftliche Begleitung der ersten Stufe durch die Universität Duisburg-Essen, sodass uns eine externe Rückmeldung gegeben werden kann.

Unsere Erfahrung mit der zweiten Stufe der Integration ist noch sehr jung. Daher wird es regelmäßig eine Aussprache auf den Lehrerkonferenzen und in den Fachkonferenzen geben, um den Fortbildungsbedarf feststellen zu können und das Konzept zu modifizieren und auszubauen.

Um den Kommunikationsfluss zu sichern und Prozeduren mit guter Erfahrung beizubehalten, werden für die Aufnahme und den Übergang in die Regelklasse Checklisten geführt, die nach jedem Durchgang überarbeitet werden.

Personen und Zuständigkeiten

  • Die Integration der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium wird insgesamt von Frau Köper koordiniert.
  • Die Klassenleitung der Seiteneinsteigerklasse wird von Frau Pasztuska, Frau Bhogal und Frau Sandt gebildet.
  • Die Anschlussförderung wird von Frau Hollinger durchgeführt.
  • Die Sozialpädagogin ist Frau Hackländer.

Alle Personen sind über das Sekretariat erreichbar.

Am Dienstagnachmittag findet an unserer Schule kein Unterricht statt. Trotzdem können die Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe am Nachmittag betreut werden. Dazu müssen die Kinder für ein Halbjahr im Silentium angemeldet werden. Gegen einen kleinen Beitrag helfen Oberstufenschüler bei den Hausaufgaben und spielen anschließend mit den Kindern. Frau Claasen von der Bebs (externer Link) betreut das Silentium.

Manchmal benötigen Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung neben dem regulären Unterricht und den Fördergruppen in den AGs. Eine preisgünstige und effiziente Möglichkeit besteht darin, sich von älteren Schülerinnen oder Schülern unserer Schule als Tutoren helfen zu lassen. Wir bieten in der 5. Klasse (ab dem 2. Halbjahr) sowie der 6., 7. und 8. Klasse die Einrichtung von Übungsgruppen an. Diese Gruppen setzen sich aus drei bis vier Schülern einer Klasse bzw. Sprachgruppe zusammen, die gemeinsam in einem Fach üben möchten. Angeboten werden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie die in der Jahrgangsstufe 6 neu einsetzenden Fremdsprachen Französisch und Latein. Sinn der Übungsgruppen ist es, Defizite möglichst zeitnah und eng an den Unterricht gebunden aufzuarbeiten. Da das Konzept auf Freiwilligkeit basiert, können sich die Schülergruppen selbst finden. Die Auswahl der Tutoren erfolgt unter Mitwirkung der Fachlehrer seitens der Schule.

Die Gruppenstunden finden einmal wöchentlich dienstags oder freitags unter Anleitung eines Tutors statt, der aus einer der Jahrgangsstufen 9 bis 12 (Q2) stammt. Dieser steht in engem Kontakt zum entsprechenden Fachlehrer, so dass eine gezielte Übung möglich ist. Die Treffen dauern jeweils 45 Minuten und kosten 2 € (Vierergruppen) bzw. 2,50 € (Dreiergruppen). Die Gruppen treffen sich für beide Seiten verbindlich über einen Zeitraum von acht bis zehn Wochen. Sie sind also halbjahrsbegleitend.

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre Klassenleitung.

Der Kerngedanke ist, eine Zeit für gezielte Förderung im angenehmen Lernklima zu schaffen. Wir hoffen, Ihr Interesse für dieses Projekt geweckt zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen!

Die Organisationsleitung

Weitere Konzepte finden Sie auf der Download-Seite unter “Schulordnung, Schulkonzepte und Beschlüsse”.

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